Private Mittelschule Goldenstein Lernen im Schloss
images/heads/01.jpgimages/heads/02.jpgimages/heads/03.jpgimages/heads/04.jpgimages/heads/05.jpgimages/heads/06.jpg

Schule

Schulordnung

Rechte und Pflichten der Schüler/innen werden im Allgemeinen durch den §43 SchUG und im Besonderen durch den abgeschlossenen Schulvertrag geregelt. Die Hausordnung führt die oben angesprochenen Regelungen näher aus.

Sie gliedert sich in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt regelt die Pflichten und Verhaltensweisen der Schüler/innen im Laufe eines Schultages. Der zweite Teil geht in alphabetischer Reihenfolge auf spezielle Themen des Schulbetriebes ein. Im Anhang werden mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die Hausordnung angeführt.

Teil I

  1. Im Bereich unserer Schule legen wir Wert auf höfliches und rücksichtsvolles Verhalten, dazu gehört der Gruß beim Begegnen genauso wie zuvorkommendes Verhalten gegenüber Gästen unseres Hauses.
  2. Der Schultag beginnt in der Regel am Morgen mit dem Eintreffen in den Klassen, spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn. Das Schulhaus ist für Schüler mit Bedarf ab 7.00 Uhr geöffnet. Ein solcher Bedarf muss vorab per email der Schulleitung bekannt gegeben und von dieser genehmigt werden. Die Beaufsichtigung der Schüler/innen beginnt um 7.40 Uhr, der Unterricht um 7.55 Uhr.
  3. Im gesamten Schulgebäude ist auf angemessene, ordentliche Kleidung zu achten und es besteht Hausschuhpflicht.
  4. Beim Glockenzeichen zu Beginn jeder Stunde sind alle Schüler/innen in ihrem Klassenraum (bei Klassenteilungen beim zugeteilten Unterrichtsraum) und halten die Schulsachen bereit. Die Lehrerin/der Lehrer wird durch Aufstehen begrüßt. Die erste Unterrichtsstunde beginnt mit einem Morgengebet.
  5. Trifft die Lehrerin/der Lehrer nicht spätestens zehn Minuten nach dem Beginn der Stunde ein, wird dies durch die Klassensprecherin/den Klassensprecher im Konferenzzimmer gemeldet.
  6. Verlässt eine Klasse ihren Klassenraum, so verlässt sie diesen sauber und achtet darauf, dass keine Gegenstände auf den Schulbänken liegen bleiben. Bei Benützung eines fremden Klassenraumes (Klassenteilungen) ist es untersagt, fremdes Eigentum zu benützen. Der besuchte Klassenraum muss wieder in tadellosem Zustand verlassen werden.
    Unbefugtes Betreten „fremder“ Klassen ist verboten.
    Ist ein Klassenraumwechsel während einer Stunde notwendig, soll die Arbeitsruhe der anderen Klassen nicht gestört werden. Während der Unterrichtszeit ist Lärm in den Gängen zu vermeiden.
  7. In den Fünf-Minuten-Pausen halten sich die Schüler und Schülerinnen im Schulgebäude auf.
  8. Jede Schülerin/jeder Schüler verhält sich im Schulgebäude und im Außengelände so, dass sie/er weder sich noch andere gefährdet. Laufen und Ballspielen (auch mit weichen Gegenständen!) ist im Schulgebäude verboten, ebenso das Hinauslehnen aus den Fenstern. Es ist streng verboten, Gegenstände jeglicher Art aus dem Fenster zu werfen.
  9. Ungeachtet aller Regeln für die Pausengestaltung sind in jedem Fall die Anordnungen der Aufsicht haltenden Lehrpersonen zu befolgen!
  10. Ein Verlassen des Schulgeländes ist während der gesamten Unterrichtszeit (inkl. aller Pausen) verboten. Ausgenommen davon ist die Mittagspause. Schülerinnen und Schüler, die nicht zum Essen angemeldet sind, dürfen sich während der Zeit der Mittagspause nicht am Schulgelände aufhalten.
  11. Vor dem letztmaligen Verlassen der Klasse an einem Unterrichtstag werden alle Fenster geschlossen und die Sessel auf die Tische gestellt.
  12. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände direkt zu verlassen.

Teil II

Feste und Feiern

Feste und religiöse Feiern sind Höhepunkte in unserem Schulleben. Dem Anlass entsprechende festliche Kleidung und angemessenes Verhalten werden erwartet.

Fluchtwege und Brandschutz

In den Gängen hängen Brandschutzordnungen aus, die im Gefahrenfall zu beachten sind. Den Anweisungen der Lehrer/innen ist auf jeden Fall Folge zu leisten.

Fundstücke

Befinden sich in der Fundkiste. Für diese wird keine Haftung übernommen. Wertgegenstände werden im Konferenzzimmer abgegeben.

Handys bzw. „Taschencomputer“ und ähnliche Geräte

Die Benützung von Handys, Radios und anderer technischer Geräte ist nur im Einvernehmen mit der Schulleitung bzw. den Lehrer/innen gestattet. Handys und andere technische Geräte müssen während der Unterrichtszeit abgeschaltet sein.

Gefährliche Gegenstände

Gegenstände, die die Sicherheit gefährden (auch Zünder, Feuerzeuge etc.) oder den Schulbetrieb stören, dürfen von den Schüler/innen nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind der Lehrerin/dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben.

Informatikraum und Schulbibliothek

Im Informatikraum und in der Schulbibliothek ist es verboten, Programme aus dem Internet herunterzuladen und/oder zu installieren. Der Lehrer/innen-PC in den Klassenräumen darf von Schülern/innen nicht benützt werden (gilt auch für die Bildschirme).

Mittagessen

In unserer Schule besteht auch für Schüler/innen, die am jeweiligen Tag nicht zum Tagesheim angemeldet sind und regulär am Mittagstisch teilnehmen, die Möglichkeit Mittag zu essen. Dazu ist am jeweiligen Tag bis spätestens 10.00 Uhr eine Anmeldung in der Küche erforderlich.

Mülltrennung

Auf die Reinhaltung des Schulgebäudes und des Garten- und Sportgeländes ist sorgfältig zu achten. Der anfallende Müll ist getrennt zu entsorgen: Altpapier, Plastik und Tetrapack, Restmüll. Die Verwendung von Einweggebinden ist nicht erwünscht.

Rauchen, Dampfen und Alkohol

Rauchen, Dampfen und der Genuss von Alkohol und Suchtmitteln sind im gesamten Schulgebäude und Gelände der Mittelschule Goldenstein verboten.

Schulbibliothek

Die Benützung der Schulbibliothek außerhalb der geregelten Zeiten ist für Schüler/innen nur in Absprache mit dem zuständigen Kustos möglich.

Schuleinrichtung

Die Einrichtung der Schule, das sind alle Teile der Ausstattung wie Möbelstücke, Wandtafeln, Bildschirme, Computer und Schaukästen, ist von jeder Schülerin/jedem Schüler mit der nötigen Sorgfalt und Achtung vor dem Eigentum, das allen zugutekommt, zu behandeln. Beschädigungen sind sofort der Klassenvorständin/dem Klassenvorstand oder den die Aufsicht führenden Lehrpersonen zu melden. Bei größeren Schäden bzw. bei der Möglichkeit einer Gefährdung von Personen bzw. der Schuleinrichtung ist auch die Schulleitung sofort zu verständigen.

Für Reparatur bzw. den Ersatz bei Beschädigungen haftet/haften ausnahmslos und unabhängig von der schulseitigen Verpflichtung zur Aufsicht die Verursacher/innen der Beschädigung bzw. deren/dessen Erziehungsberechtigte. Es wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Turnkleidung

Die Turnkleidung sollte regelmäßig gereinigt werden. In allen Ferien, die länger als drei Tage dauern, sind die Turnsachen aus hygienischen Gründen nach Hause mitzunehmen! Turnkleidung, die außerhalb der Schließfächer herumliegt, wird in die Fundkiste gegeben und kann dort abgeholt werden.

Unfall - Erste Hilfe

Erste-Hilfe-Koffer befinden sich im Konferenzzimmer, im Turnsaal und im Werksaal.

Bei einem Unfall muss sofort die nächste Lehrperson verständigt werden, die die Rettung anruft bzw. die Eltern benachrichtigt.

Versäumter Unterricht

  1. Abmeldung vom Unterricht
    Die Schüler/innen dürfen nur mit Verständigung der Eltern entlassen werden. Abmeldungen im Laufe eines Unterrichtstages (auch kurzfristige Abwesenheiten wie z.B. Mediation, Schülerberatung, Klassensprechersitzungen, usw.) haben grundsätzlich bei der Lehrerin/bei dem Lehrer der betroffenen Unterrichtsstunde zu erfolgen. Mitteilungen durch Schulkolleginnen/Schulkollegen sind nicht ausreichend.
  2. Krankheitsfall
    Im Falle einer Krankheit ist die Klassenvorständin/der Klassenvorstand unverzüglich – nach Möglichkeit per E-Mail - zu verständigen.
  3. Ansuchen um Freistellung müssen in allen Fällen (in einem angemessenen Zeitraum) vor dem ent­sprechenden Termin schriftlich erfolgen und begründet sein, da andernfalls eine Freistellung nicht gewährt werden kann. Ansuchen um Freistellung bis zum Ausmaß eines Tages sind an die Klassenvorständin/den Klassenvorstand zu richten, längere Freistellungen können nur mit Einverständnis der Schulleitung gewährt werden.
    Arztbesuche (auch Fahrstunden) sollten nach Möglichkeit in der schulfreien Zeit erfolgen. Erfordern zwingende Gründe einen Arztbesuch während der Unterrichtszeit, kann die Schülerin/der Schüler bei Vorlage eines kurzen begründenden Schreibens der Eltern vom Unterricht freigestellt werden.
  4. Versäumter Unterrichtsstoff muss in jedem Fall unverzüglich in Eigenverantwortung nachgeholt werden.

Wertgegenstände und Bargeld

Es sollten keine Handys, Wertgegenstände, größere Geldbeträge etc. unbeaufsichtigt in der Klasse, Garderobe oder allgemein am Schulgelände zurückgelassen werden. Es gibt schulseitig keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder deren Beschädigung.

Anhang

Das Ziel aller Erziehungsmittel, die bei Verstößen gegen Regeln bzw. bei Fehlverhalten gesetzt werden, ist es, Einsicht und Verhaltensänderung zu erreichen. Pünktlichkeit, Sauberkeit in den Klassen, gute Atmosphäre während der Unterrichtszeit bzw. sorgsamer Umgang mit Schuleigentum sind besonders zu beachten.

Bei Sachbeschädigungen gilt das Verursacherprinzip. Für den entstandenen Schaden muss in jedem Fall aufgekommen werden.

Im Sinne einer guten Schulpartnerschaft wird ein regelmäßiger Informationsaustausch mit den Erziehungsberechtigten angestrebt.

Verhaltensvereinbarungen bei schüler/innenseitigem Fehlverhalten

  1. Bei grobem Fehlverhalten einer Schülerin/eines Schülers erfolgt seitens der Schulleitung eine Mitteilung (1. Schulverwarnung) an die Erziehungsberechtigten, deren Kenntnisnahme durch Unterschrift erfolgt.
  2. Bei wiederholtem groben Fehlverhalten erfolgt eine weitere Mitteilung an die Erziehungsberechtigten (2. Schulverwarnung) mit der Einladung zu einem Gespräch in der Schule, bei welchem die Schulleitung, die Klassenvorständin/der Klassenvorstand und die Erziehungsberechtigten über das Fehlverhalten der Schülerin/des Schülers beraten und die weitere Vorgangsweise festlegen.
  3. Tritt keine nachhaltige Besserung ein bzw. bei nochmaligem groben Fehlverhalten, kann im Einvernehmen mit dem Schulerhalter von der Schulleitung die Auflösung des Schulvertrages ausgesprochen werden.

Die bestehenden Schulverwarnungen werden mit Ende jedes Schuljahres gelöscht.

Die Schulordnung der Privaten Mittelschule Goldenstein zum herunterladen:

pdfHausordnung Mittelschule Goldenstein.pdf139.63 kB

Copyright © 2024 Private Mittelschule Goldenstein